Vereins-, Verbands- und Stiftungsbesteuerung

Tue Gutes, und organisiere Dich richtig!

In zunehmendem Umfang betätigen sich Unternehmen und Privatpersonen als Sponsoren oder Förderer gemeinnütziger Einrichtungen. Durch das wachsende Volumen von Sponsoring- und Spendenausgaben hat auch das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Finanzverwaltung stellt zunehmend höhere Anforderungen an die formal einwandfreie Satzungsgestaltung und die dementsprechende tatsächliche Geschäftsführung gemeinnütziger Einrichtungen.

Unter diesem Aspekt besteht immer wieder Beratungsbedarf sowohl bezüglich der Überarbeitung von Satzungen bestehender Einrichtungen als auch für die ordnungsgemäße Gestaltung neu zu gründender gemeinnütziger Einrichtungen. Hierbei sind je nach Zielsetzung und Kapitalbedarf die unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten und Bedingungen für solche Einrichtungen zu prüfen, etwa im Hinblick auf die Unterschiede im Bereich von Vereinsrecht oder Stiftungsrecht und Stiftungsförderung.

Einzelne Schwerpunkte unserer Tätigkeit, im Rahmen unserer Steuerberatung, sind zum Beispiel:

  • Steuerliche Behandlung von Spenden und Sponsoring
  • Überprüfung und Klärung von Fragen der formellen Satzungsmäßigkeit
  • Überarbeitung und Gestaltung ordnungsgemäßer Satzungen gemeinnütziger Einrichtungen
  • Gründungsberatung für Vereine und Stiftungen
  • Laufende Beratung und Betreuung gemeinnütziger Einrichtungen bei steuerlichen Fragen aller Art
  • Prüfung der Satzungsmäßigkeit von Geschäftsführung und einzelnen Aktivitäten
  • Rechtsformvergleich (Verein - Stiftung - gGmbH - Verband)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für gemeinnützige Einrichtungen
  • Außergerichtliche Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsprozesse im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Ihre Ansprechpartner

Matthias Lamprecht

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Patrick Rode

Gesellschafter - Geschäftsführer

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