Gewerbesteuer­erklärung

Wissenswertes zur Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist ein komplexes Gebilde. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Unternehmer in Deutschland gewerbesteuerpflichtig. Die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ist somit für Gewerbetreibende obligatorisch. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Stadt oder Gemeinde leisten müssen – und zwar zusätzlich zur Einkommensteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewinn.

Was ist eine Gewerbesteuer­erklärung?

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine klassische Ertragssteuer. Demzufolge ist der Gewerbeertrag von entscheidender Bedeutung: Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Einkommen – beziehungsweise nach dem Gewinn des Unternehmers. Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende auch Gewerbesteuern zahlen. Um herauszufinden, ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, gilt als grobe Faustformel: Wenn Sie bei der Firmengründung einen Gewerbeschein erworben haben, dann unterliegen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Gewerbesteuerpflicht. Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel, denn: Einige Berufsgruppen sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Zu diesen Berufsgruppen zählen:

  • Freiberufliche Tätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Vermessungsingenieuren, Ingenieuren, Architekten, Handelschemikern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, beratenden Volks- und Betriebswirten, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktikern, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstattern, Dolmetschern, Übersetzern, Lotsen und ähnliche Berufe
  • Forst- und landwirtschaftliche Betriebe

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die an die Gemeinde gezahlt wird. Dies geschieht jedoch nicht auf direktem Wege. Empfänger der Gewerbesteuereinnahme ist zwar ausschließlich die Gemeinde. Dennoch müssen gewerbesteuerpflichtige Unternehmen ihre Gewerbesteuererklärung mit den übrigen Steuererklärungen beim zuständigen Finanzamt abgeben. Vor Ort prüfen die Beamten neben Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung auch die Angaben der Gewerbesteuererklärung.

In der Folge ermittelt das Finanzamt Ihren Gewerbeertrag und verschickt einen Gewerbesteuermessbetrag an die zuständige Gemeinde. Um die zu zahlende Gewerbesteuer zu ermitteln, multipliziert die Kommune den im Gewerbesteuerbescheid des Finanzamts mitgeteilten Gewerbesteuermessbescheid mit dem von der Gemeinde festgelegten Gewerbesteuerhebesatz. Diese Summe wird dem Unternehmen von der Gemeinde in Form einer Zahlungsaufforderung mitgeteilt. Auch das Finanzamt wird informiert, damit die Gewerbesteuer ganz oder teilweise bei der Ermittlung der Einkommensteuer angerechnet werden kann.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer­freibetrag?

Beim Gewerbesteuerfreibetrag handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Summe, die von der Gewerbesteuer befreit ist. Bekanntlich unterliegt jedes Gewerbe in Deutschland der Gewerbesteuerpflicht. In den Genuss des Gewerbesteuerfreibetrags kommen allerdings nicht alle Unternehmen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Die Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags richtet sich nach der Gesellschaftsform des Gewerbes. Unterschieden wird zwischen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), natürlichen Personen oder Personengesellschaften und andere Organisationsformen.

Organisationsform des Unternehmens Höhe des Steuerfreibetrags
Natürliche Personen, Personen­gesellschaften 24.500 Euro
Kapital­gesellschaften Keinen Anspruch
Sonstige Organisations­formen 5.000 Euro

Der jährliche Gewerbesteuerfreibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften liegt bei 24.500 Euro im Jahr. Kapitalgesellschaften profitieren grundsätzlich nicht von den Regelungen zum Gewerbesteuerfreibetrag. Sie haben schlichtweg keinen Anspruch. Gesonderte Regelungen existieren für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Entsprechende Betriebe sind nur gewerbesteuerpflichtig, wenn die Unternehmen im Handelsregister eingetragen sind. Für diesen Fall gilt ein Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro.

Für die Unternehmen bedeutet der Gewerbesteuerfreibetrag: Steuern werden erst dann fällig, wenn der Gewinn den Gewerbesteuerfreibetrag übersteigt. Kleinunternehmer, die beispielsweise einen jährlichen Gewinn in Höhe von 15.000 Euro erwirtschaften, müssen demnach keine Gewerbesteuer zahlen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie dem Finanzamt keine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. In diesem Fall geben Sie eine Nullmeldung ab.

 

Was ist eine Nullmeldung bei der Gewerbesteuer?

Sogenannte Nullmeldungen resultieren aus der Gewerbesteuerpflicht. Da jedes gewerbliche Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, muss es auch eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für den Fall, dass beispielsweise ein Kleinunternehmer gar keine Umsätze erzielen konnte oder der Gewinn unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags lag. Gewerbesteuererklärungen, aus denen sich keine Abgaben ergeben, bezeichnet man als Nullmeldungen.

Ihre Ansprechpartner

Matthias Lamprecht

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen

Christoph Stüvel

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen

Martin Kowol

Gesellschafter - Geschäftsführer

Kontakt aufnehmen