Lohnbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater
Lohn- und Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater
„Erst wenn Ihre Mitarbeiter mit der Gehaltsabrechnung zufrieden sind, sind wir auch zufrieden.”
Die Lohnbuchhaltung ist eine Herausforderung, besonders für kleine und mittelständische Betriebe. Die Rechtslage ist komplex und ändert sich ständig. Man benötigt Zeit und Fachwissen, um den Überblick zu behalten und aktuell zu bleiben. Eine gute Lohnbuchhaltung ist jedoch essenziell, um den Mitarbeitern die Gehälter rechtzeitig und korrekt zu zahlen. Zudem sind die Lohnkosten einer der größten Kostenblöcke für ein Unternehmen. Daher muss die Lohnabrechnung sorgfältig und mit Bedacht durchgeführt werden.
Unter der Berücksichtigung des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unterstützen Sie die NHP Steuerberater in Köln bei allen Belangen der Lohnbuchhaltung.
Die Lohnbuchhaltung ist ein fester Bestandteil der Personalabteilung in Unternehmen. Diese Abteilung ist für die Berechnung der Löhne und Gehälter der Angestellten zuständig. Die Lohnbuchhaltung kümmert sich um alle Formalitäten, die mit dem Lohnzahlungsverkehr zusammenhängen. Zudem werden mit der Abrechnung der Personalkosten auch die Belege für die Finanzbuchhaltung erstellt.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Die Lohnbuchhaltung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die viel Fachwissen erfordert. Die Mitarbeiter in dieser Abteilung müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, um sicherzustellen, dass alle Angestellten richtig bezahlt werden.
Für jeden einzelnen Beschäftigten muss die Lohnbuchhaltung ein Lohnkonto führen. Die einzelnen Lohnkonten werden wiederum in einer Lohnliste für einen Lohnzeitraum zusammengefasst. Diese Listen dienen der Zusammenstellung der Gehälter und Löhne.
Von der Lohnbuchhaltung werden die persönlichen Daten eines jedes Arbeitnehmers als Datensatz für das Lohnkonto erfasst. Zu diesen Daten gehören unter anderem Name und Vorname, Geburtsdatum, Adressdaten sowie die Sozialversicherungsnummer.
Eine weitere Aufgabe der Lohnbuchhaltung ist das An- und Abmelden von neuen oder ausscheidenden Beschäftigten. Außerdem müssen während der Beschäftigungszeit Meldungen zu Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung erstellt werden.
Sobald ein Unternehmen seinem ersten Mitarbeiter Gehalt zahlt, steht es in der Pflicht, eine Lohnabrechnung nach §108 der Gewerbeordnung (GewO) auszustellen. Das bedeutet: Sobald Ihr Unternehmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, haben Sie Aufwendungen für die Lohnbuchhaltung. Neben der Pflicht, regelmäßig die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Beschäftigten zu erstellen, muss das Unternehmen auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Steuerklassen abführen.
Eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kann einen ungewissen Ausgang haben. Wir begleiten Sie gerne kompetent und erfahren bei bei Betriebsprüfungen zur Sozialversicherung. Unser Ziel ist es, eine Betriebsprüfung zu Ihren Gunsten und so einvernehmlich wie möglich zu lösen.
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen.
Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, helfen wir Ihnen als Kölner Steuerberatungsgesellschaft mit einem auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service im Rahmen unserer Steuerberatung.
Beispielsweise führen wir Ihre Lohnkonten und erstellen die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnungen, nachdem Sie z.B. die Bruttolohnermittlung vorbereitet oder entsprechende Eingaben in der EDV gemacht haben. Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang unserer Leistungen - auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit uns vereinbaren können.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn wir sie bei Ihren Lohn- oder Gehaltsabrechnungen unterstützen sollen.