Die Deklaration folgt der Gestaltung!
Natürlich zählt die Fertigung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen für alle Steuerarten sowie die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden zu unseren Leistungen. Darüber hinaus prüfen wir für Sie bereits angefertigte Steuererklärungen.
Zu diesen Leistungen zählen im Rahmen unserer Steuerberatung z.B.:
a) die regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
- die Einkommensteuererklärung
- die Körperschaftsteuererklärung
- die Gewerbesteuererklärung
- die Umsatzsteuerjahreserklärung / Umsatzsteuervoranmeldung
- das One-Stop-Shop-Verfahren
b) die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
- die Erbschaftsteuererklärung
- die Schenkungsteuererklärung
c) die Steueranmeldungen:
- die Lohnsteueranmeldung
- die Umsatzsteuervoranmeldung
- die Kapitalertragsteueranmeldung
d) die Antragstellung:
- z.B. Beantragung von Kindergeld