Erbschaftssteuer
Freibeträge und Steuerklassen
Freibeträge und Steuerklassen
Seit über einem Jahrhundert, genauer gesagt seit 1906, ist das Erben in Deutschland mit einer steuerlichen Belastung verbunden. Die sogenannte Erbschaftssteuer, eine der Landessteuern, kommt hier ins Spiel und findet ihre rechtliche Grundlage im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Doch was genau bedeutet das für diejenigen, die plötzlich zu Erben werden?
Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem Gesamtwert des Nachlasses – allerdings abzüglich möglicher Schulden, Freibeträge und Bestattungskosten. Wichtig dabei: Sie wird nur fällig, wenn das Erbe tatsächlich angenommen wird und dessen Wert über der Steuerfreigrenze liegt. Diese Grenze sowie der Steuersatz variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten.
In der Welt der Vermögensübertragungen spielt die Erbschaftsteuer sowie die Schenkungsteuer eine entscheidende Rolle. Ob Sie ein Erbe antreten oder ein großzügiges Geschenk erhalten, beide Fälle sind steuerlich relevant.
Die Erbschaftsteuer betrifft all jene, die in den Genuss einer Erbschaft oder Schenkung kommen. Doch wann genau entsteht diese Steuerpflicht? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wohnsitz der beteiligten Personen.
Befinden sich der Erblasser/Schenker oder der Erbe/Beschenkte mit ihrem ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist die Steuerpflicht gegeben. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen.
Ein entscheidender Faktor hierbei ist das sogenannte Inlandsvermögen. Hierzu zählen beispielsweise Immobilien auf deutschem Boden sowie Unternehmensanteile von mehr als 10 % an deutschen Firmen. Wird solch ein Inlandsvermögen übertragen, entsteht unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten eine Steuerpflicht in Deutschland.
Es gibt verschiedene Faktoren, die Einfluss auf den Freibetrag und die Steuerklasse haben. Diese sind:
Erben | SK | Freibetrag |
Ehegatten & Lebenspartner | I | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind | I | 400.000 Euro |
Enkel, Stiefenkel | I | 200.000 Euro |
Urenkel, Eltern & Großeltern (nur Erbe) | I | 100.000 Euro |
Eltern & Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder geschiedene Ehepartner | II | 20.000 Euro |
Sonstige Personen | III | 20.000 Euro |
Wert des Erbes bis einschließlich ... Euro | % SK I | % SK II | % SK III |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
über 26.000.000 | 30 | 43 | 50 |
Sollten Sie Fragen zur Erbschaftssteuer haben, ein Erbe erwarten oder Ihr eigenes Erbe planen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer oder Erbschaftssteuererklärung.