Körperschaftsteuer

Wissenswertes zur Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine wichtige Steuerart in Deutschland, die sich auf das Einkommen und den Gewinn von juristischen Personen bezieht. Zu diesen zählen insbesondere Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften sowie Vereine und Stiftungen. Die Körperschaftsteuer dient als Ergänzung zur Einkommensteuer, welche für natürliche Personen wie Arbeitnehmer oder Selbstständige erhoben wird.

Als Gemeinschaftsteuer kommt der Ertrag aus der Körperschaftsteuer sowohl dem Bund als auch den Ländern zugute. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus dieser Steuerart zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden und somit beiden staatlichen Ebenen zur Verfügung stehen. Diese Aufteilung trägt dazu bei, dass die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und Investitionen gesichert ist.

Die Geschichte der Körperschaftsteuer reicht bis ins Jahr 1920 zurück. Damals wurde das Körperschaftsteuergesetz im Rahmen einer umfassenden Finanzreform verabschiedet. Dieses Gesetz legte erstmals fest, dass juristische Personen einen Teil ihres Gewinns an den Staat abführen müssen. Seitdem hat sich das Gesetz mehrfach geändert und wurde an neue wirtschaftliche Gegebenheiten angepasst.

Körperschaftsteuer: Wer ist steuerpflichtig?

Die Körperschaftsteuer ist eine wichtige Steuerart in Deutschland, die von juristischen Personen gezahlt wird. Sie betrifft Unternehmen und Organisationen mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland. Als direkte Steuer wird sie vom Einkommen der juristischen Person erhoben und stellt eine bedeutende Einnahmequelle für den Staat dar. In bestimmten Fällen kann auch eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht für ausländische Unternehmen gelten, die in Deutschland tätig sind oder hier Einkünfte erzielen. Dabei kommt ein ermäßigter Abgeltungssteuersatz zur Anwendung.

Folgende Gesellschaften müssen die Körperschaftsteuer zahlen:

  • AG
  • Genossenschaften
  • Kapitalgesellschaften (GmbH)
  • Stiftungen
  • Vereine

Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?

In einigen Fällen können jedoch bestimmte Organisationen und Unternehmen von der Körperschaftsteuer befreit sein.

  • Politische Parteien: Sie sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit, da sie keine gewinnorientierten Unternehmen sind und ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.
  • Bundesunternehmen: Diese staatlichen Einrichtungen erfüllen öffentliche Aufgaben und werden daher in der Regel nicht besteuert.
  • Staatsbanken: Ähnlich wie Bundesunternehmen erfüllen auch Staatsbanken öffentliche Aufgaben und sind daher von der Körperschaftsteuer befreit.
  • Gemeinnützige Organisationen: Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Organisationen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, können ebenfalls von der Körperschaftsteuer befreit sein.
  • Kirchliche Organisationen: Religiöse Institutionen genießen in vielen Ländern Steuervorteile oder -befreiungen aufgrund ihrer besonderen Rolle in der Gesellschaft.
  • Soziale Kassen: Diese Einrichtungen dienen dazu, sozialversicherungspflichtige Leistungen für ihre Mitglieder zu erbringen und werden daher nicht besteuert.
  • Berufsverbände: Berufsverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Arbeitgebern oder anderen Institutionen und haben meist keine gewinnorientierte Tätigkeit.
  • Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen: Diese Einrichtungen dienen der sozialen Sicherung und werden daher in der Regel nicht besteuert.
  • Freiberufler, Personengesellschaften und Kleinunternehmer: Diese Gruppen zahlen keine Körperschaftsteuer, da sie als natürliche Personen gelten und stattdessen Einkommensteuer zahlen.
  • Juristische Personen mit einem Freibetrag: Liegt das Einkommen einer juristischen Person unter einen bestimmten Freibetrag, ist sie von der Körperschaftsteuer befreit.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer von 15 % müssen Unternehmen in Deutschland auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Gewerbesteuer entrichten. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuer, was zu einer effektiven Belastung von 15,825 % führt, die sich aus den 15% Körperschaftsteuer plus 5,5 % der 15% ergibt: 15 + (0,15 * 0,055 = 0,825).

Sollten Sie Fragen zur Körperschaftsteuer haben, so sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Körperschaftsteuer oder Körperschaftsteuererklärung.

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