Beratung zum Transparenzregister
Das Transparenzregister dient der Bekämpfung der Geldwäsche und ist seit dem 01.08.2021 ein sog. Vollregister. Dies bedeutet, dass Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten, die sich bereits aus anderen Registern ergeben, nicht mehr unter die Mitteilungsfiktion fallen. Wir sind Ihnen sehr gerne bei diesem Thema behilflich. Weitere Informationen und Hinweise sowie unsere Beauftragung können Sie nachfolgend herunterlanden:
Download Hinweise und Beauftragung (PDF 1,1MB)
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Weitere Videotipps finden Sie unter Steuervideos.