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Going Concern: Der Grundsatz der Unternehmensfortführung

Scheint die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet, muss der Unternehmer bzw. die Unternehmensführung (die gesetzlichen Vertreter) eine Fortbestehungsprognose aufstellen. Auch der Wirtschaftsprüfer/Abschlussprüfer hat sich im Rahmen der Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu überzeugen.

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BB Heft 11/2018, Seite 337f

 

Autor

Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger für
Insolvenzuntersuchungen
Vorstand der Morison Köln AG

Tel. 0221 – 93 55 21 33

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