Going Concern: Der Grundsatz der Unternehmensfortführung
Scheint die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet, muss der Unternehmer bzw. die Unternehmensführung (die gesetzlichen Vertreter) eine Fortbestehungsprognose aufstellen. Auch der Wirtschaftsprüfer/Abschlussprüfer hat sich im Rahmen der Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu überzeugen.
BB Heft 11/2018, Seite 337f
Autor
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger für
Insolvenzuntersuchungen
Vorstand der Morison Köln AG
Tel. 0221 – 93 55 21 33
hillebrand@insolvenzsachverständiger.de
www.insolvenzsachverstaendiger.de