Die wichtigsten Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist Deutschlands beliebteste Rechtsform. Auch die seit 1. November 2008 mögliche haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG) ist – sieht man von den Kapitalvorschriften und den Einschränkungen bei der Gewinnverwendung ab – nichts anderes als eine „ganz gewöhnliche“ GmbH. Wenn im Folgenden von „GmbH“ die Rede ist, dann umfasst dies auch die haftungsbeschränkte UG. Auf mögliche Sonderregelungen wird aufmerksam gemacht.
Wenn schon selbstständig, dann mit beschränkter Haftung – darüber sind sich die meisten Gründer einig. Schließlich soll das erworbene Privatvermögen vor Gläubiger-Zugriff geschützt werden, wenn es geschäftlich einmal nicht (mehr) so laufen sollte wie erhofft. Auch zur weitsichtigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge kann die Umwandlung in eine GmbH sinnvoll sein.
Neben dem Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, winken bei einer GmbH auch steuerliche Vorteile: Das Entgelt und die Altersversorgung (auch) des Gesellschafter-Geschäftsführers sind abziehbare Betriebsausgaben und mindern die zu zahlende Körperschaft- und Gewerbesteuer bei der GmbH. Dies unterscheidet die GmbH von der Personengesellschaft in Form einer OHG, einer KG, eines Einzelunternehmens, bei denen diese Beträge steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Insofern ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften über die Rechtsform und die sich daraus ergebenden Pflichten für den Geschäftsführer wie auch für die Gesellschafter zu beachten. Selbst wenn alle Gesellschaftsanteile in einer Hand oder einer Familie sind, gilt es, die Rechte und Pflichten zu kennen und zu beachten.
Nicht selten führt das Nichtbeachten von Rechten und Pflichten zu gravierenden Problemen, z.B. dann, wenn das Finanzamt verdeckte Gewinnausschüttungen annimmt.
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