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Bundesverband ESUG – Sanierungserlass gekippt – irreparabler Schaden für Wirtschaftsstandort Deutschland (Kopie)

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seinem Beschluss vom 28.11.2016 entschieden, dass mit dem Sanierungserlass des BMF vom 27. März 2003 gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstoßen wird.

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