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Veröffentlichungen

Beratung zur neuen Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer wird ab dem 1.1.2025 erhoben. Bis dahin müssen die Besteuerungsgrundlagen festgestellt und die notwendigen Besteuerungsverfahren eingeführt werden.
Die Neubewertung beginnt bereits 2022: In diesem Jahr müssen alle Grundstückbesitzer und Immobilienbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abgabe.

Download Hinweise und Beauftragung (PDF 0,5MB)

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen
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Ab 1.1.2022 startet die Grundsteuerreform. Schon bald müssen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben, mit der der Grundstückswert neu berechnet wird. Wie die Grundsteuer künftig ermittelt wird, zeigt dieses Video.

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