Beratung zur neuen Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer wird ab dem 1.1.2025 erhoben. Bis dahin müssen die Besteuerungsgrundlagen festgestellt und die notwendigen Besteuerungsverfahren eingeführt werden.
Die Neubewertung beginnt bereits 2022: In diesem Jahr müssen alle Grundstückbesitzer und Immobilienbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abgabe.
Download Hinweise und Beauftragung (PDF 0,5MB)
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Weitere Videotipps finden Sie unter Steuervideos.