Nacken Hillebrand Partner

Veröffentlichungen

Anpassung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen

Liebe Mandanten,

für unseren Berufsstand wurden Anpassungen in den oben genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen vorgenommen. Sie ersetzen die unserem Beratungsverhältnis bislang zugrundeliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen.

Wesentlicher Bestandteil des neuen Berufsrechts für Berufsausübungsgemeinschaften, also von Steuerberatungskanzleien mit mehr als einem Berufsträger, ist die Ausweitung der Mindestversicherungssumme, die in den neuen Auftragsbedingungen zum Ausdruck kommt. Wie bisher auch schon, gilt für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften mit Steuerberatern eine Pflichtversicherung.

Neu ist jedoch, dass für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person haftet oder die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, jetzt eine Mindestversicherungssumme von 1 Million EUR je Versicherungsfall abgeschlossen werden muss (vgl. § 55f Abs. 3 StBerG). Die Jahreshöchstleistung muss mindestens den vierfachen Betrag der jeweiligen Mindestversicherungssumme betragen (vgl. § 55f Abs. 5 StBerG). Für Sie ergeben sich damit keine nachteiligen Veränderungen.

Wir möchten Sie um Kenntnisnahme bitten.

Wir gehen von Ihrem Einverständnis aus, sofern wir von Ihnen bis zum 30.11.2022 nichts Gegenteiliges hören. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie die neuen AGB mit Stand August 2022 (PDF 300 KB).

Mit freundlichen Grüßen
gez. 15. November 2022

M. Lamprecht | G. Nacken | C. Hillebrand | M. Kowol | C. Stüvel | P. Rode | K. Nowak

 

 

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